Endverbraucheranlagen unterliegen außer der Erstprüfung keiner gesetzlichen Überprüfung solange keine erheblichen Änderungen stattfinden.
Empfohlenes Prüfintervall alle 5 - 10
Jahre.
Gewerbliche und industrielle Anlagen unterliegen einer wiederkehrenden
gesetzlichen Überprüfungspflicht.
Die Gewerbebehörde und die Elektroschutzverordnung legen die Intervalle der Überprüfung fest, die in der Regel alle zwei Jahre erfolgt und behördlich verkürzt oder verlängert werden können.
Erstellung des Anlagenbuches (ÖVE E8001-6-63).
Wiederkehrende Prüfungen(ÖVE E8001-6-62) sind nur bei Vorhandensein eines
Anlagenbuches möglich.
Ist dieses nicht vorhanden wird eine außerordentliche Prüfung durchgeführt bei der auch ein Ersatzanlagenbuch erstellt wird.